Unsere Leistungen in Themen unterteilt

Wir bieten derzeit aufgrund der hohen Nachfrage die nachfolgenden Themenpakete zu den dort jeweils genannten Konditionen an:

 

Prüfung von Werbemassnahmen

Sie haben sich eine Werbung (in Print-, Radio-, TV-, Online- oder sonstigen Medien) für Ihre Leistung erstellt/ erstellen lassen ?

Sie möchten nun wissen, ob die Veröffentlichung wettbewerbskonform wäre, oder welche Risiken mit der Marketingmassnahme verbunden wäre ?

Sie wollen eine Marketingmassnahme eines Wettbewerbers oder eines Dritten prüfen lassen und wissen, ob und mit welchen Mitteln Sie dagegen vorgehen können ?


Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Werbung prüfen
Prüfung eines Claims

Für Ihren Kunden liessen Sie entsprechende Claims erstellen und möchten nun vor einer Präsentation in Erfahrung bringen, ob wettbewerbsrechtliche Fallstricke vorhanden sind ?

Sie wollen Ihren Claim auf wettbewerbsrechtliche Fallstricke prüfen?


Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Claim prüfen
Schutz eines Claims

Sie wollen wissen, welche Schutzmöglichkeiten bestehen?

Sie möchten durch Ihren Claim keine Schutzrechte Dritter verletzen?

Sie benötigen Schutzrechtsrecherchen und/oder deren rechtliche Auswertung?

Sie wollen Ihren Claim schützen ?


Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Claim schützen
Prüfung einer Homepage

Sie wollen eine Homepage auf rechtliche Verträglichkeit prüfen lassen?

Sie möchten wissen, welche rechtlichen Fallstricke im Zusammenhang mit einer Homepage bestehen können?

Sie wollen über Änderungen der Rechtslage zur Vermeidung von Abmahnungen regelmässig informiert werden?


Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Webseiten prüfen
Prüfung erhaltener Abmahnung

Sie haben eine Abmahnung erhalten und möchten wissen, ob diese Abmahnung berechtigt ist, ob Sie eine Unterlassungserklärung abgeben müssen, ob Sie Schadensersatz leisten müssen und welche Alternativen möglich sind bzw. welche Folgen drohen ?

Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!

Erhaltene Abmahnung prüfen
Prüfung eigener Abmahnung

Sie wollen gegen einen Wettbewerber oder einen Dritten vorgehen und die Erfolgsaussichten einer Abmahnung prüfen lassen ?

Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung! 

Eigene Abmahnung prüfen
UWG-Themen

Das Wettbewerbsrecht

Wettbewerb stellt ein gewolltes Ziel der Marktwirtschaft dar. Dabei sollen alle am Wettbewerb Teilnehmenden äquivalente und faire Wettbewerbsvoraussetzungen vorfinden, damit sich der gewünschte und erforderliche Wettbewerb einstellen und entwickeln kann. Diese Ziele will das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) sicherstellen.

Werbung stellt stets etwas positiv dar und beinhaltet damit eine Herabsetzung der übrigen Marktteilnehmer. Das ist – gewollt – wettbewerbskonform. Allerdings darf die Herabsetzung nicht überwiegen. Hierzu hat sich im Laufe der Jahrzehnte eine detaillierte, stark einzelfallbezogene Rechtsprechung herausgebildet. So kann sich die Ausübung von mittelbarem oder unmittelbarem Zwang auf Kunden als wettbewerbswidrig darstellen; der Kunde erwirbt die Ware nicht aufgrund freier Entscheidung, sondern wegen des auf ihn ausgeübten Drucks. Die gezielte schädigende Behinderung von Mitbewerbern, das Abwerben von Kunden oder Mitarbeitern direkt beim Wettbewerber oder Boykottaufrufe sind in der Regel unzulässig. Unlauter kann es sein, die Unerfahrenheit auszunutzen. Seit dem Wegfall von Rabattgesetz und Zugabeverordnung wurden zahlreiche Rabattsysteme, Zugaben und sonstige Kundenbindungssysteme durch die Gerichte mit der Tendenz beurteilt, dass es sich grundsätzlich um zulässige Werbemassnahmen handelt. Ein Sonderfall des Lauterkeitsrechts bildet das Ausbeutung fremder Leistung. Die blosse Nachahmung ungeschützter Leistungen als solche muss sich keineswegs als rechtswidrig darstellen. Erst die sklavische Nachahmung, die Ausbeutung fremder Werbemaßnahmen oder die Ausbeutung des fremden Rufs wird wettbewerbswidrig. Selbst der sogenannte Vorsprung durch Rechtsbruch, also der Verstoss gegen sonstige Normen, kann zu einer Wettbewerbswidrigkeit führen. Zwar soll ein Verstoss gegen wertneutrale Vorschriften nicht genügen, dennoch bildet der Vorsprung durch Rechtsbruch eine der häufigen Wettbewerbsverstösse.

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Der Claim

Einen vorhandenen Claim zu rekonstruieren fällt leicht; die Entwicklung eines neuen Claims beginnt meist mit speziellen kunden- und leistungsorientierten Inhalten, die sich in der späteren Headline nicht mehr unmittelbar wiederfinden, sondern allenfalls assoziative Spuren hinterlassen.

Häufig sind die Ergebnisse dieser Tätigkeit ausser durch firmeninterne Geheimhaltung oder sklavische Nachahmung ungeschützt. Geringe Änderungen können bereits aus dem Schutzbereich des letztgenannten herausführen. Wer kann also die Ergebnisse nutzen, die aus einem pitch oder brainstorming hervorgegangen sind? Welche Möglichkeiten des kundenorientierten Schutzes existieren?

Was können wir für Sie tun?

Wir sind aktiv in den nachfolgenden, nicht-abschliessenden Fällen:
Werbe-Check
Prüfung von einzelnen Werbemassnahmen (klassische und neue Medien)
PR-Check
Prüfung der externen Unternehmenskommunikation
Juristische Expertise
Erstellung von Rechtsgutachten
Strategie-Entwicklung
Erstellung von wettbewerbsrechtlichen Strategien
Anspruchsdurchsetzung
Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage)
Widerspruch
Abwehr angeblicher Ansprüche Ihrer Wettbewerber
Werbe-Beratung
Beratung in werberechtlicher/ wettbewerbsrechtlicher Hinsicht
Prozessvertretung
Vertretung in Wettbewerbsprozessen aller Art (ausser vor dem BGH in Zivilsachen)
Internationale Beratung
Beratung im internationalen/ europäischen Wettbewerbsrecht
Unser Leistungsspektrum umfasst noch mehr, sprechen Sie uns an!
Kontakt
Leistungen

Unsere Leistungen in Gebührenpakete unterteilt

Wir bieten derzeit aufgrund der hohen Nachfrage die nachfolgenden Gebührenpakete zu den dort jeweils genannten Konditionen an:

 

Erstberatung
Erste Beratung zu einem Pauschalbetrag

Sie benötigen eine erste Beurteilung der Sach- und Rechtslage?

Sie wollen zunächst weder eine Rechtsvertretung Dritten gegenüber noch ein ausführliches Rechtsgutachten sondern haben lediglich eine konkrete Frage zu einer rechtlichen Problemstellung?


Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Erstberatung
Pauschalhonorar
Beratung und Vertretung auf der Basis von einmaligen Pauschalhonoraren

Sie wollen anwaltliche Hilfe umfassend zu einer Angelegenheit in Anspruch nehmen?

Sie benötigen einen Vertrag oder möchten vertragliche Unterlagen und sich daraus ergebende Rechtsfolgen prüfen lassen?


Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Einmaliges Pauschalhonorar
Dauerberatung

Dauerberatung und -vertretung mit monatlicher Pauschalvergütung

Sie wollen Ihre rechtlichen Angelegenheiten insgesamt oder teilweise bis auf weiteres von Horak Rechtsanwälte betreut wissen?


Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Monatliche Vergütung
UWG-Gebühren
Warum Sie uns kontaktieren sollten? Wir sind eine Fachkanzlei für Werberecht.
Kanzlei

Unsere Mandaten

Wen wir beraten und vertreten.

Insbesondere auch im Wettbewerbsrecht beraten und vertreten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften unterschiedlicher Grössenordnungen. So gehören zu unseren Mandanten natürlich u.a. die nachfolgenden:

Bildungseinrichtungen
Universitäten, Fachhochschulen, Fachschulen
EDV-Unternehmen
Entwickler, Hard- und Softwaresystemhäuser, Hersteller, Programmierer, Provider, Rechenzentren, Webdesigner, Networker, Netagenturen
Energieunternehmen
Betreiber regenerativer Erzeugungsanlagen, freie Stromhändler, industrielle Kraftwerkgesellschaften, Projektierer
Filialisten
Kureinrichtungen, Hotels, Kliniken, Einzelhandelsmärkte und -unternehmen
Forschung & Entwicklung
Forschungs- und Entwicklungsunternehmen sowie -einrichtungen
Geldinstitute
Banken, Sparkassen, Vereinignungen
Industrieunternehmen
Aluminium, Autozulieferung, Bau, Chemie, Design, Dichtungen, Elektrotechnik, Fertigungstechnik, Getränke, Informationstechnologie, Kraftstoff, Kunststoff, Lebensmittel, Maschinenbau, Metall, Papier und Pappe, Recycling, Telekommunikation, Umwelttechnik, Verpackung
Auf der Basis jahrelanger Erfahrung haben wir für unsere Mandanten Beratungspakete geschaffen. Diese bilden bestimmte, stetig auftretende Lösungsangebote ab.<br />
Pakete anschauen
Innovative Unternehmungen
Erfinder, Existenzgründer, Technologietransfer, Vermittler
Kommunen
Gemeinden, Kreise, Städte, Verwaltungsgemeinschaften
Messebau- und Messemarketingunternehmen
Catering, Marktforschung, Messebau, Messeplanung, Messedurchführung
Stiftungen
kirchlich, kulturell, Bildung
Staatliche Behörden
Bundesverwaltungen, Landesbehörden und -einrichtungen, Landesbetriebe
Verbände und Vereine
Dienstleistungen, Industrie, Handwerk, Sport, Technische Überwachung
Verlagswesen
Autoren, Druckereien, Herausgeber, Verlage, Verleger
Versicherungen
Werbeagenturen
Event-Agenturen, Full-Service-Agenturen, Netagenturen, Webagenturen
Mandanten

 

Aktuelles

 

Green Claims Richtlinie – Neue Regelungen in der EU für umweltbezogene Aussagen

Regelungen zu Kennzeichnung und Werbung für bestimmte Produkte sind in der EU kein Novum. Besonders umfassend sind bereits die gesundheitsbezogenen Angaben, die sog. „Health Claims“ in der EU geregelt.  Zum Schutz der Verbraucher sind nun neue Regelungen beschlossen worden: die Green Claims
By : horak Rechtsanwälte | Feb 12, 2024

Entwickeln Affiliates eigene Leistungen, deren Inhalt sie nach eigenem Ermessen gestalten, ist die Werbung über den Affiliate-Link in eigener Verantwortung des Affiliates

a) Der innere Grund für die Zurechnung der Geschäftstätigkeit des Beauftragten gemäß § 8 Abs. 2 UWG liegt vor allem in einer dem Betriebsinhaber zugutekommenden Erweiterung des Geschäftsbetriebs und einer gewissen Beherrschung des Risikobereichs durch den Betriebsinhaber (Anschluss an BGH,
By : horak Rechtsanwaelte | Feb 15, 2023

Die für Verletzungsunterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr erstreckt sich auf identische Verletzungshandlungen

a) Der für die Zulässigkeit der Werbung für eine ärztliche Fernbehandlung maßgebliche Begriff der „allgemein anerkannten fachlichen Standards“ im Sinne von § 9 Satz 2 HWG ist unter Rückgriff auf den entsprechenden Begriff in § 630a Abs. 2 BGB und
By : horak Rechtsanwaelte | Feb 17, 2022
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Unsere Beratungspakete

Auf der Basis jahrelanger Erfahrung haben wir für unsere Mandanten Beratungspakete geschaffen. Diese bilden bestimmte, stetig auftretende Lösungsangebote ab:

 

Gebührenpaketen

Die Gebührenpakete stellen einen Beitrag zur Eindeutigkeit zu vereinbarender Gebühren dar.

Erstberatungsgebühr

Pauschalgebühr

Dauerberatung


Zu den Gebührenpaketen
UWG-Pakete